Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Caterers gegenüber dem Auftraggeber. Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Offerten sind bis zur Offert Gültigkeit freibleibend. Ein Vertrag kommt mit einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der Offerte zustande.

3. Catering Leistungen

Kindl Catering verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältiger Weise vorzugehen. Ich bin bemüht bei der Auswahl von Speisen und Getränken Wert auf einwandfreie Qualität, Nachhaltigkeit und das Beste aus der Region zu beziehen. Sollte ein Produkt nicht unseren Vorgaben entsprechen, am aktuellen Marktangebot nicht vorhanden sein, erlauben wir uns es gegen ein gleichwertiges zu ersetzen.

3.a Küchensituation

Die Küchensituation wird je nach Anlass und Lokalität genau abgeklärt. Wenn nötig stellen wir ein Küchenzelt auf damit wir die Speisen immer frisch vor Ort zubereiten können, gemäss gesetzl. Hygiene Standard und ein optimaler Service Ablauf gewährleistet werden kann.

3.b Mitarbeiterkleidung

Unsere Küchen Mitarbeiter sind einheitlich gekleidet; schwarze Kochwesten, schwarze Kochschürzen. Servicedamen; weisse Bluse, schwarze Hose, bei Bedarf graue Schürze halblang. Service Herren; weisses Hemd, Krawatte/Fliege, Hose schwarz, bei Bedarf graue Schürze halblang.

3.c Strom / Wasser / Licht

Strom und Wasserversorgung wird bei Besichtigung der Lokalität abgeklärt. Wenn notwendig vom Auftraggeber nach Bedarf zur Verfügung gestellt.

3.d Festinventar

Kindl Catering arbeitet mit Drittanbieter zusammen und handelt im Sinne des Auftragsgebers. Gläser, Geschirr, Bestecke, Tischwäsche, Stoffservietten sind Teil der Offerte. Inventar wie Tische, Stühle, Garderoben etc. können mitofferiert werden, Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.e Zufahrt

Möglichkeit einer Zufahrt und Wendeplatz für 3.5 t Transporter mit Hebebühne.

3.f Social Media

Es werden Bild- und Filmmaterial über das Catering erstellt, ohne Personen Erkennung.

4. Haftung

Der Caterer haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Schäden Bsp. Gläserbruch / Mobilarschaden, durch Catering Mitarbeiter werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Grobfahrlässig verursachte Schäden durch Kindl Catering, sind mit einer Betriebs Haftpflicht Versicherung gedeckt.

4.a Zuviel produzierte Lebensmittel

Grundsätzlich werden alle Lebensmittel, welche nicht verzehrt worden sind, zurückbehalten und gesetzeskonform entsorgt. Möchte der Auftraggeber die zu viel produzierten Lebensmittel behalten, werden diese mit Hinweis einer möglichen Kontaminierung, auf eigene Gefahr übergeben.

5. Entsorgung

Für die Entsorgung aller Abfälle verrechnen wir CHF 1.00 pro Gast.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart. Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

7. Anzahlung bei Auftragserteilung

Nach einer schriftlichen Auftragserteilung wird mit der Auftragsbestätigung eine CHF 380.- Bearbeitungsgebühr sowie eine Anzahlung von 45% des offerierten Betrags fällig.

8. Annulations- und Änderungskonditionen

Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Rücktritt nach erfolgter Zusage: eine Bearbeitungsgebühr von CHF 380.00 zuzüglich 8.1% MwSt.
  • 90 – 60 Tage vor dem Anlass: 30% der vereinbarten Leistungen
  • 59 – 14 Tage vor dem Anlass: 45% der vereinbarten Leistungen
  • 13 – 0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen

9. Verhinderung des Caterers / höhere Gewalt

Kann der Auftrag in Folge Krankheit, Unfall, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder anderer vom Caterer nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, ist der Caterer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung anzupassen. Der Caterer bemüht sich nach Möglichkeit um eine zumutbare Ersatzlösung oder die Vermittlung eines Ersatzdienstleisters, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Weitere Schadensansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10. Gästeanzahl

Die Änderung der Teilnehmeranzahl muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich übermittelt werden. Ansonsten wird für die vorab definierte Anzahl Personen in Rechnung gestellt.

11. Zahlungsmodalitäten

Akontozahlung: 45% des offerierten Gesamtbetrags, zahlbar innerhalb des definierten Zahlungsziels, nach erfolgter schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung. Restbetrag: nach effektiver Endabrechnung, 10 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung per PDF-Dokument & QR Code, ohne Abzug.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Caterers, soweit gesetzlich zulässig.